Infos zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten – was müssen Unternehmen beachten? 

Informationen zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten

Sie möchten in Ihrem Unternehmen geflüchtete Menschen aus der Ukraine einstellen, sind sich jedoch unsicher, was es zu beachten gibt? Wir haben ein paar Punkte für Sie gesammelt. Außerdem gelangen Sie hier zu unserer Linkliste für Unternehmen.

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten unkomplizierten Zugang zum Arbeitsmarkt

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine sollen sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Sie können eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder eine abhängige Beschäftigung ausüben. In seinen FAQs betont das Bundesministerium des Innern und für Heimat, dass bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine solche Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltstitel vermerkt werden soll, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht.

Integration und Diversity Management

Damit eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration stattfinden kann, benötigen die Unternehmen gute und verbindliche Voraussetzungen. Dazu gehören vor allem eine unbürokratische Willkommenskultur, feste Ansprechpartner*innen in den Behörden und ein schneller Zugang zum Spracherwerb für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Abschlüsse und Zertifikate

Viele Geflüchtete haben keine Zeugnisse und Zertifikate mit sich. Trotzdem können Abschlüsse anerkannt werden. Mehr Informationen zur Arbeitsaufnahme von Geflüchteten finden Sie hier: BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse  Generell ist es hier in Ordnung, flexibel und unbürokratisch zu reagieren. Überzeugen Sie sich als Unternehmen von den Kompetenzen der geflüchteten Menschen aus der Ukraine am besten auch in einem kleinen persönlichen (Online-)Gespräch.